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Es gab einmal ein Spiel namens "Superflip"
im österreichischen Fernsehen. Bei dieser Sendung mussten
die Kandidaten "Flip" in den Telefonhörer schreien
um den im Fernseher abgebildeten Flipper anzusteuern. Diese
"Sprachansteuerung" war natürlich kein Renner
und deswegen hatte ich die Idee, diese Fernsehspiele über
das Tastentelefon der Telefonkandiadaten anzusteuern
Da eine derartige Idee alleine nicht schützbar ist, blieb
mir nichts anderes übrig, als die technische Realisierung
zu entwickeln und diese zu patentieren.
Lange Rede - kurzer Sinn: Viel Arbeit und Geld in die Entwicklung
gesteckt, 3 Prototypen gebaut, Promotion-Video produziert,
Roadshow durch Deutschland organisiert, mit dem Ergebnis,
dass mehrere Sender meine Idee aufgriffen (die bekannteste
Sendung war die "HUGO-Show" auf Kabel 1 und der
ORF verwendete das System im Kinderprogramm am Samstag vormittag).
Dennoch bescherrte mir die Erfindung keinen Reichtum, da das
Patent nur in Österreich angemeldet war und der ORF nur
über die Rechtsabteilung mit mir kommunizierte. Da nütze
auch meine Pressearbeit nichts und eine Klage gegen den ORF
konnte ich mir einfach nicht leisten.
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